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Bankrecht

Das Bankrecht ist ein sehr dynamisch weiterentwickelndes, stark durch die Rechtssprechung geprägtes Rechtsgebiet. Im Schwerpunkt behandelt es die Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden.

Zum Bankrecht gehören z.B.:

  • Bankgeheimnis und Bankauskunft
  • Einlagengeschäft (Kontoinhaber, Kontokündigung, Gemeinschaftskonten, Treuhandkonten, Missbrauch einer Kontovollmacht, etc.)
  • Zahlungsverkehr (Girogeschäft, Banküberweisung, Lastschriftverfahren, Scheckinkasso, Wechsel, EC-Karte, Kreditkartengeschäft, etc.)
  • Kreditgeschäft (Verbraucherkredit, Haustürwiderruf, etc.)
  • Kreditsicherung (Bürgschaft, Grundschuld, Globalsicherheiten, etc.)