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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander wie auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen.

Zum Familienrecht gehören daher die klassischen Themen:

  • Eheschließung (z.B. Namenswahl; Abschluss eines Ehevertrags zur individuellen Regelung der Verhältnisse während der Ehe und/oder auch für den Fall der Ehescheidung)
  • Ehe (Unterhaltsansprüche während der Ehe und für die Zeit des Getrenntlebens; Ausübung der elterliche Sorge etc.)
  • Ehescheidung (z.B. elterliche Sorge; Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern; Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder; Ehegattengetrenntlebend-Unterhalt; Kindesunterhalt; Fragen bezüglich der Ehewohnung und Hausrats; eheliches Güterrecht – z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Fragen über gemeinsames Eigentum, z.B. gemeinsames Wohnhaus etc.; Versorgungsausgleich – Regelung der Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden; steuerliche und sozialrechtliche Folgen einer Trennung und Scheidung; erbrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung)
  • Kindschaftsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Betreuung

Zum Familienrecht im weiteren Sinne gehören:

  • sozialrechtliche Auswirkungen (Sozialhilfe etc.)
  • steuerrechtliche Auswirkungen (Steuerklassenwahl; Änderung der Steuerklasse bei Getrenntleben, Scheidung; Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben etc.)

Um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, sollten bereits zu Beginn der Ehe vertragliche Regelungen angestrebt werden. Kommt es im Laufe der Ehe oder im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu Konflikten, sollte zunächst eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung (Mediation) angestrebt werden; scheitert dies, sind familiengerichtliche Verfahren durchzuführen.