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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist die Summe der Normen, die auf gewerblich tätige Unternehmer anwendbar sind. Es ist derjenige Teil des Rechts, der ein Sonderrecht für bestimmte, am Handelsverkehr teilnehmende Personen enthält. Diese werden als Kaufleute im Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet.

Zum Handelsrecht gehören z. B.:

  • der Begriff des Kaufmanns
  • Personenvereinigungen als Kaufleute
  • Vertretung des Kaufmanns (z.B. Prokura, Handlungsvollmacht, Angestellte in Laden oder Warenlager)
  • das Handelsregister
  • das Firmenrecht
  • Wechsel des Unternehmensträgers einschl. Haftungsfragen beim Wechsel des Unternehmensträgers
  • allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte, d.h. Begriff des Handelsgeschäfts, Handelsbräuche, Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, Abtretungsverbot, Kontokorrent, Schweigen des Kaufmanns auf Anträge, Gutglaubenserwerb, kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, etc.
  • der Handelskauf mit den Sonderregelungen, beispielsweise der Rügeobliegenheit
  • das Kommissionsgeschäft