Unsere Fachgebiete

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Vertragsprüfung bei Immobilien.
  • Beratung bei Erbrechtsverträgen
  • Grundstücksbelastungen (z.B. Dienstbarkeit, Nießbrauch, Verkaufsrecht)
  • Maklerrecht
  • Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte
  • Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Gebrauchsüberlassung von Immobilien, z.B. deren Vermietung/Verpachtung.