Unsere Fachgebiete
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
- Vertragsprüfung bei Immobilien.
- Beratung bei Erbrechtsverträgen
- Grundstücksbelastungen (z.B. Dienstbarkeit, Nießbrauch, Verkaufsrecht)
- Maklerrecht
- Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte
- Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Gebrauchsüberlassung von Immobilien, z.B. deren Vermietung/Verpachtung.