Inkasso
Das Inkassorecht betrifft die Geltendmachung und Durchsetzung von bestehenden Forderungen insbesondere aus Verträgen. Häufig können Firmen bestehende Zahlungsansprüche gegen ihre Kunden deshalb nicht realisieren, weil die Kunden entweder nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können.
Die Bearbeitung dieser Inkassomandate erfolgt in enger Absprache mit dem Mandanten, um insbesondere die Kosten für den Forderungsinhaber transparent zu machen. Der Forderungsinhaber hat insoweit immer die Entscheidung, ob und was jeweils unternommen wird.
Die Geltendmachung kann außergerichtlich oder gerichtlich (durch Mahn-/Vollstreckungsbescheid) erfolgen. Die weitere Durchsetzung des titulierten Anspruchs im Wege der Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung; Pfändung von Vermögensgegenständen – z.B. Pfändung von Versicherungsverträgen, Kontenpfändung, Pfändung von Steuererstattungsansprüchen, bis hin zur Pfändung zukünftiger Rentenansprüche, Pfändung sonstiger Vermögensgegenstände, deren Verwertung einen Erlös verspricht.
Um die Kosten für den Auftraggeber gering zu halten, bieten wir auch eine gesonderte Vereinbarung in Beitreibungssachen an, die dem Auftraggeber gerade bei höheren Forderungen fest vereinbarte Anwaltshonorare bietet, wenn die Forderung gegenüber dem Schuldner nicht durchgesetzt werden kann.