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Mediation

Der Betriff der „Mediation“ nimmt sowohl in der Fachpresse als auch in der allgemeinen Presse immer mehr Raum ein.

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Es ist nicht auf bestimmte Streitgegenstände beschränkt, sondern eignet sich grundsätzlich für alle Bereiche, also z.B. in Familiensachen (Umgangsrecht; Unterhalt; Zugewinnausgleich; vermögensrechtliche Auseinandersetzung), in Erbschaftsangelegenheiten, im Arbeitsrecht (auch bei innerbetrieblichen Konflikten), in Nachbarstreitigkeiten, im Bereich gesellschaftsrechtlicher Probleme etc.. Der Gesetzgeber hat die Mediation in der letzten Zivilprozessreform berücksichtigt, § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO: „In geeigneten Fällen kann das Gericht den Parteien eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschlagen.“.
Dies kann eine Schlichtung oder eine Mediation sein. Während die Schlichtung entweder als obligatorisches Verfahren eingeführt und damit den Beteiligten zwangsweise auferlegt ist oder als schiedsrichterliches Verfahren mit einem Schiedsrichterspruch endet, bietet die Mediation als von den Parteien frei gewähltes Verfahren die Möglichkeit,
dass die Beteiligten selbst eine Lösung ihres Konflikts finden.

Voraussetzung ist dabei, dass die Beteiligten ein Mindestmaß an Gesprächs- und Einigungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, für sich selbst und die eigenen Interessen einstehen zu können, mitbringen.

Zu den näheren Einzelheiten verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung der Mediation.