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Pachtrecht

Im gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Bereich werden Grundstücke und Gegenstände einem Dritten zur Nutzung überlassen, wobei schon für den Abschluß des Vertrages bestimmte gesetzliche Regelungen bestehen. Für Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke und Kleingärten ist das Landpachtgesetz zu beachten. Die Abwicklung des Vertrages und die Beendigung des Vertrages wirft eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf.

  • Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen (z.B. Gastronomie)
  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Landpachtverträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pachtforderungen
  • Kündigung der Pachtverträge
  • Abwicklung der Pachtverträge