Verkehrsrecht
Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es „gekracht“.
Eine Vielzahl von Fragen stellen sich nach einem Verkehrsunfall. Bin ich schuld? Ist der Unfallgegner alleine schuld? Wer ersetzt mir meinen Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muß ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?
Bereits bei einem Unfall, welcher nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft vile Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?
Die Regeln des Schadenersatzrechts werden immer komplizierter. Immer häufiger versuchen mansche Versicherungen – entgegen aller Werbebotschaften – dem Geschädigten berechtigte Ansprüche vorzuenthalten. Hinzu kommt: Auf der „Gegenseite“ bei der Versicherung des Unfallgegners stehen Profis – die Rechtsabteilungen der Versicherungen sind auf ihren Arbeitsbereich spezialisiert. Dem juristischen Laien fehlen hier oft die richtigen Argumente.
Mehr denn je gilt daher die Devise „Unfall? – Sofort zum Anwalt!“. Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche und wie sie am besten geltend zu machen sind; wir helfen Ihnen bei dem unvermeidlichen „Papierkrieg“ und setzen Ihre Ansprüche bei Gericht durch, wenn sich der Unfallgegner weigert, Ihre berechtigten Ansprüche zu erfüllen.
Selbstverständlich geht unsere Tätigkeit auch weiter: Für alle Probleme, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen, sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen natürlich auch zur Seite, wenn Ihnen ein Straf- oder Bußgeldverfahren droht oder es zu Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde kommt und diese Ihnen beispielsweise die Fahrerlaubnis entziehen oder eine Nachschulung anordnen will.