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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst – in Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht – das Recht privater Versicherungen. Private Versicherungen sind Versicherungen, die der Einzelne mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt, um ein bestimmtes Risiko gegen Bezahlung von Beiträgen abzusichern. Davon zu unterscheiden ist das Sozialversicherungsrecht (beispielsweise gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften usw.), in der gesetzlichen Sozialversicherung ist der Einzelne aufgrund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert (bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag freiwillig versichert). Streitigkeiten auf diesem Gebiet stellen einen Teilbereich des Verwaltungsrechts dar und finden im Regelfall vor den Verwaltungsgerichten statt, sie richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen (vor allem der verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuches).

Die Rechtsverhältnisse des eigentlichen Versicherungsrechts, also des Privatversicherungsrechts, richten sich demgegenüber nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem dem Versicherungsvertragsgesetz und den darauf beruhenden Nebengesetzen sowie auch zum Beispiel dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Das Versicherungsrecht ist ein Bereich, mit welchem praktisch jeder Bürger nahezu zwangsläufig in Berührung kommt.

Jeder hat eine Vielzahl von Versicherungen. Lebens-, Unfall-, private Kranken-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und KFZ – Versicherungen, um nur einige Bespiele zu nennen, sollen uns gegen die Gefahren des Alltags zumindest finanziell absichern.

Was aber, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Im Rahmen der Abwicklung eines Versicherungsvertrages und bei der Bearbeitung eines Versicherungsschadens ergeben sich eine Vielzahl von möglichen Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Oft wird der Sachverhalt von den beiden beteiligten Parteien unterschiedlich ausgelegt oder es besteht Uneinigkeit über den Umfang der vereinbarten Leistungen.

  • Die Kaskoversicherung behauptet, man habe sich grob fahrlässig verhalten, der Schaden müsse nicht reguliert werden
  • Die Unfallversicherung stellt sich auf den Standpunkt, eine Verletzung sei „nicht so schlimm“ und zahlt nicht oder nur einen zu geringen Betrag
  • Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden eines Geschädigten nicht
  • Die Versicherung behauptet einen Vertragsverstoß und kündigt zu Unrecht den Vertrag
  • Die Versicherung erbringt vertraglich vereinbarte Leistungen nicht

Gerade im Bereich des Versicherungsrechts ergeben sich oft Streitigkeiten. Vielfach sind auch Fristen zu beachten, deren Nichtbeachtung negative Folgen hat. Auf der „Gegenseite“ stehen Profis – die Rechtsabteilungen der Versicherungen sind auf ihren Arbeitsbereich spezialisiert. Dem juristischen Laien fehlen hier oft die richtigen Argumente.

Hinzu kommt, dass versicherungsrechtliche Streitigkeiten oft finanziell existenzbedrohende Größenordnungen annehmen. Wer beispielsweise das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch eine Versicherung abgesichert hat und sich auf diese Absicherung auch verlassen hat, kann, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt und die Versicherung nicht bezahlt, sehr schnell in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. Dies trifft auf eine Vielzahl von Versicherungen zu, die man letztendlich oft abgeschlossen hat, um sich gegen existenzbedrohende wirtschaftliche Risiken abzusichern.

Umso wichtiger ist es, einen Anwalt zur Seite zu haben, der die Ansprüche und die Rechtslage objektiv überprüft und berechtigte Ansprüche mit den richtigen Argumenten durchsetzt, wenn es sein muss, auch gerichtlich.