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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es befasst sich mit den Rechtsbeziehungen der Miteigentümer untereinander sowie dem Inhalt und der Verwaltung des Wohnungs-eigentums. Nach dem WEG kann Eigentum auch an Wohnungen (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (Teileigentum) begründet werden.

Zum Wohnungseigentumsrecht gehören z.B.:

  • Begriffsbestimmung des Wohnungseigentums, Teileigentums sowie der Unterscheidung zwischen dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum
  • Es wird die Begründung des Wohnungs- und Teileigentums geregelt.
  • Es befasst sich mit den Gemeinschaftsbeziehungen der Wohnungseigentümer, also das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander.
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, auch und insbesondere die Stellung des Verwalters