Unsere Fachgebiete

Zwangsvollstreckung

Sie haben einen Anspruch gegen einen Schuldner. Sie haben gemahnt, geklagt und den Prozess gewonnen. Und jetzt?

Oft ist das Hauptproblem nicht, einen Prozess zu gewinnen. Nur zu oft stellt sich dann heraus, dass der Gegner nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Ansprüche zu erfüllen.
In solchen Fällen hilft nur die Zwangsvollstreckung. Wir wissen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können – durch Lohnpfändung, die Pfändung von Wertgegenständen des Schuldners, die Drohung mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“), die Eintragung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Schuldners; wir können Sie über die vielfältigen Möglichkeiten beraten. In vielen Fällen lässt sich der Schuldner nur durch Druck zwingen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Oft gelingt es im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch, einen „zahlungsunwilligen“ Schuldner zumindest zu Ratenzahlung zu bewegen.

Leider gibt es aber auch Fälle, in welchen tatsächlich „nichts zu holen ist“. Selbstverständlich beraten wir Sie in solchen Fällen auch, ob es noch Möglichkeiten gibt, die Forderung zu realisieren; wir sagen Ihnen auch, wenn es zur Zeit keinen Sinn hat, weiteres Geld und Energie in einen Anspruch zu investieren, der nicht zu realisieren ist – damit sich nicht über die verlorene Forderung hinaus sinnlose Kosten aufwenden müssen.